Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE) bezwecken die nachhaltige Schaffung von Wertschöpfung für die Landwirtschaft und die Förderung der branchenübergreifenden Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft und landwirtschaftsnahen Sektoren (namentlich Gewerbe, Tourismus, Holz- und Forstwirtschaft). Im Verbund mit den ökonomischen Zielsetzungen können mit PRE zudem ökologische, soziale oder kulturelle Anliegen verfolgt werden.
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camel Flache camel Stiefel Flache Flache Stiefel Stiefel Stiefel Flache camel R5gPxqWPRE können basierend auf Art. 93 Abs. 1 Bst. c mit Finanzhilfen des Bundes unterstützt werden, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Abgestimmtes Gesamtkonzept mit mindestens drei Teilprojekten unterschiedlicher Ausrichtung;
- Vorwiegend landwirtschaftliche Beteiligung;
- Regionaler Zusammenhalt der Projektpartner über mehrere Jahre;
- Koordination mit Regionalentwicklung und Raumplanung.
PRE umfassen im Kern Massnahmen zur Schaffung von Wertschöpfung in der Landwirtschaft. Als Instrument einer regionalen Entwicklung konzentrieren sich PRE im Gegensatz zu anderen Förderinstrumenten vorwiegend auf die Nutzung landwirtschaftlicher Potenziale. Sie stärken die branchenübergreifende Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft und landwirtschaftsnahen Sektoren, namentlich dem Gewerbe, dem Tourismus oder der Holz- und Forstwirtschaft. Sie können zudem auch Massnahmen zur Realisierung öffentlicher Anliegen mit ökologischen, sozialen oder kulturellen Aspekten beinhalten, sofern diese einen direkten oder indirekten Beitrag zur Wertschöpfung beitragen können. Verschiedene Massnahmen werden dabei innerhalb eines Gesamtkonzepts vernetzt und aufeinander abgestimmt. Das Gesamtprojekt ist mit der Regionalentwicklung und der Raumplanung zu koordinieren.
Mit diesem Ansatz können durch die Inwertsetzung natürlicher Ressourcen und die Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft und anderen Branchen Arbeitsplätze und Wertschöpfung in einer Region geschaffen werden.
Eine Initiative für ein Projekt zur regionalen Entwicklung (PRE) geht meist von einer regional verankerten Interessengruppe oder Organisation aus, die mit einer neuen Projektidee die wirtschaftliche Entwicklung in einer Region vorantreiben oder längerfristig erhalten will. Das Bundesamt für Landwirtschaft verfügt über die nötigen Instrumente, ein solches Projekt von der Planung bis zur Umsetzung im Rahmen eines vorgegebenen Prozesses zu unterstützen:
Als Vorstufe zu einem PRE bietet das BLW einer regionalen Interessengruppe (Trägerschaft) mittels dem Instrument Vorabklärung die Möglichkeit, ihre Projektidee durch finanzielle Unterstützung einer fachlichen Begleitung näher abzuklären. Dazu reicht die Interessengruppe beim BLW eine Projektskizze ein. Bei positiver Beurteilung legt das BLW den Bundesbeitrag sowie die Bedingungen und Anforderungen an die Vorabklärung mittels Verfügung fest. Am Ende der Vorabklärung reicht die Interessengruppe das erarbeitete Vorabklärungsdossier dem BLW sowie dem zuständigen Kanton ein. Das BLW prüft die Unterlagen, äussert sich zum Potenzial des Projektes auch unter Einbezug der Stellungnahme des zuständigen Kantons und gibt zuhanden der Interessengruppe Empfehlungen ab zum weiteren Vorgehen.
Bei einer positiven Beurteilung des Projekts (Vorabklärungsdossier) durch das BLW und den zuständigen Kanton besteht die Möglichkeit, das Projekt in einer zweiten Planungsphase (Grundlagenetappe) im Detail weiter zu planen und die Projektziele konkret festzulegen. Weil die finanzielle Unterstützung einer Grundlagenetappe im Rahmen der Strukturverbesserungsverordnung als Verbundaufgabe zwischen Bund und Kanton vollzogen wird, ist ab dieser Projektphase der zuständige Kanton erster Ansprechpartner für die Trägerschaft. . Die finanzielle Unterstützung einer Grundlagenetappe kann vom BLW nur auf Gesuch des betroffenen Kantons zugesichert werden. Die Erarbeitung des Grundlagendossiers liegt aber nach wie vor in der Verantwortung der Projektträgerschaft.
Nach positiver Beurteilung des Grundlagendokuments durch den zuständigen Kanton und das BLWbesteht die Möglichkeit, die geplanten Investitionen in das PRE nach den rechtlichen Vorgaben gemeinsam finanziell zu unterstützen. Die Bedingungen und Anforderungen an das PRE sowie auch der finanzielle Unterstützungsrahmen von Bund und Kanton werden in einer Vereinbarung zwischen dem BLW, dem Kanton und der Trägerschaft geregelt. Die Unterstützung beschränkt sich ausschliesslich auf die vereinbarte Umsetzungsdauer des Projektes (i.d.R. 4 bis 6 Jahre). Danach muss das Projekt wirtschaftlich selbsttragend funktionieren.
In der Vorabklärungsphase werden die Grundlagen erstellt, die es erlauben, die weiteren Schritte für die Detailplanung eines Projekts zur regionalen Entwicklung festzulegen. Sie müssen eine Beurteilung zulassen und den Entscheid ermöglichen, ob das Projekt ein genügendes Wertschöpfungspotenzial aufweist und ob es zudem ökologisch, kulturell oder sozial von Bedeutung ist. Im Minimum müssen am Ende der Vorabklärungen folgende Unterlagen vorliegen:
- Umfeldanalyse: Erfassen der regionalen Bedürfnisse und Entwicklungspotenziale, Abklärung der überregionalen Positionierung des geplanten Angebots (Dienstleistungen, Produkte), Abschätzung des Wertschöpfungspotenzials oder der ökologischen Wirkung.
- Businessplan: Darlegungen zu Projektzielen, Massnahmen, Projektträgerschaft, Finanzierung sowie Wirtschaftlichkeit (Eigenrentabilität nach dem Auslaufen öffentlicher Beiträge) oder ökologischer Nutzen.
- Regionale Verankerung des Projekts: Abgleich und Abstimmung der Projektziele mit den übergeordneten regionalen Entwicklungszielen, Stellungnahme des Kantons und gegebenenfalls der Gemeinde(n) und/oder des Regionalverbands.
- Trägerschaft (auch von Teilprojekten: bestehend oder in Gründung (Genossenschaft, Verein, Aktiengesellschaft usw.)
- Finanzierung: Vostellungen zur Finanzierung des Projektes durch eigene und fremde Mittel sowie gegebenenfalls durch Dritte bzw. durch Institutionen, die weitere Fördermittel zur Realisierung der Projektidee zur Verfügung stellen können.
Arbeitsvorlage für das Vorabklärungsdossier
Zur Erstellung der verlangten Unterlagen in der Vorabklärungsphase steht eine in Zusammenarbeit mit Agridea gestaltete Arbeitsvorlage zur Verfügung. Sie wird gelegentlich den Bedürfnissen angepasst und ist das verbindliche Arbeitsinstrument für die Vorabklärung eines Projekts zur regionalen Entwicklung. Die Arbeitsvorlage befindet sich untenstehend unter der Rubrik "Formulare" und besteht aus den Dateien Arbeitsvorlage Vorabklärungsdossier (Word) und Arbeitsvorlage - Projektplanung-Finanzen (Excel).
In der Grundlagenetappe werden die in der Vorabklärung erstellten Grundlagen weiter vertieft und präzisiert. Das Gesamtprojekt mit seinen Teilprojekten wird detailliert geplant und die damit verbundenen Projektziele werden festgelegt. Während dieser Phase müssen auch die definitiven Trägerschaften im PRE konstituiert werden . Da sich die Grundlagenetappe teilweise an den Resultaten der Vorabklärung anlehnt, wird auch für die Grundlagenetappe dieselbe Arbeitsvorlage wie bei der Vorabklärung verwendet. Zusätzlich zu den in der Vorabklärung verlangten Informationen müssen am Ende der Grundlagenetappe mindestens folgende Arbeiten, Abklärungen oder Unterlagen vor Unterzeichnung der Verinbarung vorliegen und durchgeführt sein:
- Bestimmung oder Gründung definitiver Trägerschaft gemäss den Bedingungen nach Art. 11a SVV
- Statuten der Trägerorganisation
- Vereinbarungen zwischen Produzenten, Verarbeiter und Vermarkter
- Wertschöpfungspotenzial des PRE ist mittels Marktanalysen erhärtet
- Publikation des PRE zur Wettbewerbsneutralität nach Artikel 89a LwG und Artikel 13 SVV
- Zielsetzungen sind mittels Controlling-, Monitoring- und Evaluationsraster BLW / Agridea definiert
- Gesicherter Finanzierungsplan des PRE
- Projektierung der baulichen Projekte des PRE nach SIA 102
- Raumplanerische Stellungnahmen des zuständigen Kantons
- Baurechte / Mieten zu den Bauprojekten (Verträge)
- Abgleich und Abstimmung der Projektziele mit den übergeordneten regionalen Entwicklungszielen, Stellungnahme der Gemeinde(n) und/oder des Regionalverbands
Arbeitsvorlage für die Grundlagenetappe
Für die Erarbeitung der Grundlagenetappe muss dieselbe Arbeitsvorlage (inkl. die Excel-Vorlagen zu Kapitel 10) wie bei der Vorabklärung verwendet werden. Die Arbeitsvorlage befindet sich untenstehend unter der Rubrik "Formulare" und besteht aus den Dateien Arbeitsvorlage (Word) und Arbeitsvorlage - Projektplanung-Finanzen (Excel). Zusätzlich muss die Grundlagenetappe einen vollständigen Controlling-, Monitoring- und Evaluationsraster beinhalten, den dafür vorgesehenen Raster finden Sie untenstehend unter der Rubrik "Formulare". Die Anleitung zur Erarbeitung des CME-Rasters finden Sie im Leitfaden unter der Rubrik Weiterführende Informationen unter "Links".
Boots nude Bootie Desert Landy ESPRIT Controlling, Monitoring und Evaluation (CME) sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche Projektplanung und deren Wirkungssteuerung. CME machen Abweichungen vom gewählten Kurs erkennbar und sind Grundlage für eine allfällige Kurskorrektur. Genau diese Informationen sind für Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE) entscheidend. In PRE werden Unternehmen gegründet und neue Tätigkeiten aufgebaut. Mit Hilfe von CME können diese Projekte erfolgreicher in die Zukunft gesteuert werden. Dazu bietet das CME eines jeden PRE die Grundlage zur Überprüfung, ob die mit öffentlichen Mitteln geförderten Massnahmen erfolgreich und vertragskonform umgesetzt werden.
CME-Projektzyklus
Spätestens im Rahmen der Grundlagenetappe werden die nötigen Ressourcen für das CME des PRE eingeplant und die Zielsetzungen des Projekts bestimmt (Punkt 1 gemäss Grafik CME-Projektzyklus). Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung (2) am Ende der Grundlagenetappe mit Kanton und Bund verpflichtet sich die Gesamtprojektträgerschaft zur Durchführung des CME und der damit verbunden regelmässigen Berichterstattung in Form des jährlichen Zwischenberichts (7) und eines Schlussberichts (8).
Leitfaden Controlling-, Monitoring- und Evaluation in PRE
Für das bessere Verständnis des CME-Prozesses in einem PRE wurde vom BLW und der Agridea ein Leitfaden entwickelt (siehe Links unter Weiterführende Informationen), der die Erwartungen an ein PRE beschreibt und die Verwendung der entsprechenden Vorlagen (Controlling-Raster, Zwischen- und Schlussbericht) erklärt. Die Benützung des CME-Rasters wird bereits im Rahmen der Vorabklärung empfohlen und dient als wertvolle Vorarbeit und Grundlage für die spätere Detailplanung (Grundlagenetappe). Auf Stufe Grundlagenetappe ist die Benützung des CME-Rasters zwingend. Der Raster definiert die Zielsetzungen des PRE und ist Bestandteil der Vereinbarung zwischen BLW, Kanton und Trägerschaft.
Der Controlling-, Monitoring- und Evaluationsraster finden Sie unter der untenstehenden Rubrik "Formulare". Die Anleitung zur Erarbeitung des CME-Rasters finden Sie im Leitfaden unter der Rubrik Weiterführende Informationen unter "Links"
Investitionen innerhalb eines PRE können im Rahmen der Strukturverbesserungsverordnung (SVV) als gemeinschaftliche Massnahmen unterstützt werden. Die SVV lässt dabei einen gewissen Spielraum offen, wie die Beiträge des Bundes im Rahmen von PRE begrenzt, eingeschränkt oder auch erweitert werden können. Massgebend ist die Weisung zu den beitragsberechtigten Kosten für Projekte zur regionalen Entwicklung in Art. 15b SVV:
Die beitragsberechtigten Kosten für Projekte zur regionalen Entwicklung nach Artikel 11a SVV werden spezifisch für die einzelnen Massnahmen des Projekts vereinbart. Die Grundlagenbeschaffung für die Vorbereitung von Projekten ist beitragsberechtigt. Die beitragsberechtigten Kosten werden nach folgenden Kriterien bestimmt:
A. Interesse der Landwirtschaft unter Einbezug der landwirtschaftsnahen, im Projekt direkt eingebundenen Sektoren;
B. weitere Interessen der Öffentlichkeit.
In den Weisungen der SVV ist ausserdem erläutert, dass die Unterstützung einer einzelnen Massnahme im Rahmen eines Projekts in einem vertretbaren Verhältnis stehen muss zu einer Unterstützung ausserhalb eines Projekts zur regionalen Entwicklung. Sie muss sich im Rahmen der für die einzelne Massnahme geltenden Bestimmungen der SVV bewegen.
Bootie Landy Desert ESPRIT Boots nude Um diesem Artikel 15b sinngemäss nachzukommen, werden die beitragsberechtigten Kosten für jede Massnahme gemäss der „Richtlinie für die Berechnung von Beiträgen in PRE" auf ein bestimmtes Mass reduziert. Die exakten beitragsberechtigten Kosten werden folglich gemäss den Richtlininen für jede im Projekt enthaltene Massnahme am Ende der Grundlagenetappe zwischen dem BLW, dem Kanton und der Trägerschaft vereinbart und festgelegt.
Comma blau Identity Hose Comma Comma Casual blau Hose Identity Casual TrcBSZTwq4Die Umsetzungsphase endet mit der Eingabe und Prüfung des Schlussberichtes. Auf dieser Basis entscheidet das BLW, ob das PRE seine zu Beginn definierten Ziele erreichen und die gemeinsame Vereinbarung eingehalten werden konnte. Dabei können in der Regel die folgenden zwei Fälle eintreten:
- Projektabschluss: Das Projekt hat gemäss Vereinbarung seine Zielsetzungen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten erfüllt. Die Zielsetzungen des Projekts wurden dabei weitegehend erreicht und die geplanten Teilprojekte realisiert. Die ausstehende Schlusszahlung wird der Projektträgerschaft nach Abschluss des PRE vergütet.
- Rückerstattung: Bei einer groben Verletzung der Vereinbarung (Zweckentfremdung) können gemäss Art. 102 LwG, Art. 35 ff SVV und der entsprechenden Wegleitung der Schweizerischen Vereinigung für ländliche Entwicklung (suissemelio) die Schlusszahlung ausgesetzt wie auch bereits ausbezahlte Bundesbeiträge rückgefordert werden.
Controlling-, Monitoring- und Evaluation (CME) nach Abschluss der Umsetzung
Die Projektträgerschaft ist verpflichtet, das CME ihres PRE für mindestens fünf Jahre nach Abschluss der Umsetzung weiterzuführen. Das BLW ist in diesem Zeitraum jederzeit berechtigt, Einsicht in die CME-Daten des Projekts zu nehmen.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 16.07.2018
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Kontakt
- Tel.
- +41 58 460 50 43
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Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Agrarökonomie, Raum und StrukturenSchwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
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